2024
Es findet kein Klönabend im Januar 2024 statt.
Traditionelle Braunkohl-Wanderung durch das Sudholz bei Schladen am Sonntag, 28.01.2024 um 10 Uhr
Klönabend am Dienstag, 06.02.2024, 19 Uhr
Richterschulung am Sonntag, 11.02.2024 um 9:30 Uhr in Wendhausen, Gaststätte "Schöne Aussicht"
Jahreshauptversammlung
am Dienstag, 05.03.2024 um 19 Uhr
Die Einladungen samt Protokoll der letzten JHV sowie Entwurf zur Satzungsänderung ergehen schriftlich an jedes Mitglied.
Klönabend am Mittwoch, 03.04.2024 um 19 Uhr
VJP und Derby am Samstag, 06.04.2024
Es findet kein Klönabend im Mai statt.
Klönabend am Mittwoch, 05.06.2024 um 19 Uhr
Klönabend am Mittwoch, 03.07.2024 um 19 Uhr
Klönabend am Mittwoch, 07.08.2024 um 19 Uhr
Vereinsprüfung am Samstag, 03.08.2024
Klönabend am Mittwoch, 04.09.2024 um 19 Uhr
HZP und Solms am Samstag, 21.09.2024
Klönabend am Mittwoch, 02.10.2024 um 19 Uhr
VGP am Samstag/Sonntag 12./13.10.2024
Klönabend mit Vortrag
anlässlich des 60-jährigen Vereinsbestehens
am Mittwoch, 06.11.2024 um 19 Uhr
Weihnachtlicher Klönabend und Jahresausklang
am Mittwoch, 04.12.2024 um 19 Uhr
zur Info vorab:
Unsere Braunkohlwanderung findet statt am 02.02.2025. Treffen ist um 10 Uhr auf dem Rittergut Kissenbrück und ab 12 Uhr 30 kehren wir ein in den Golfclub Rittergut Hedwigsburg "Zur schönen Aussicht" zu Braunkohlbuffet je 25 € pro Person mit Bregenwurst und Kassler, wahlweise auch Schnitzel oder Currywurst.
Wir schicken Ende Dezember Einladungen dazu an alle Mitglieder und bitten weiterhin um Angabe eurer Email-Adressen, um Porto zu sparen.
Prüfungstermine 2025 im Überblick:
- 29.03.2025 VJP / Derby begrenzt auf 6 Hunde
Nennschluss ist der 07.03.2025
Nenngeld für Vereinsmitglieder € 80 / für Nicht-Vereinsmitglieder € 110
- 16.08.2025 Vereinsprüfung
Nenngeld € 50
- 20.09.2025 HZP / Solms begrenzt auf 6 Hunde
Nennschluss ist der 30.08.2025
Nenngeld für Vereinsmitglieder € 100 / für Nicht-Vereinsmitglieder € 130
(jeweils zuzüglich leb. Ente)
- 11/12.10.2025 VGP mit Übernachtfährte begrenzt auf 3 Hunde
Nennschluss ist der 20.09.2025
Nenngeld für Vereinsmitglieder € 160 / für Nicht-Vereinsmitglieder € 200
Prüfungskonto: Christian Rausch, JagdGebrauchsHundVerein zwischen Harz & Heide; Deutsch Kurzhaar Braunschweig e.V Volksbank Braunschweig Bankverbindung.: Volksbank Braunschweig, IBAN: DE26 2699 1066 6067 9050 00, BIC: GENODEF1WOB
Der Eigentümer des gemeldeten Hundes muss Mitglied in einem Jagdgebrauchshundverband Deutschland (JGHV) oder in einem angeschlossenen Zuchtvereins sein. Zu verwenden sind das Formblatt 1 für VJP/HZP/VGP und das Nennformular für Derby/Solms/AZP/IKP und Kleemann, beim Ausfüllen der Nennung zu den Verbandsprüfungen benötigen Sie die EDV-Nummer unseres Vereins, diese lautet 1013. Nennungen werden nur im PDF-Format (Druckschrift) angenommen, eine Kopie der Ahnentafel des Hundes und eine Kopie des Jagdscheins müssen uns per Post übersandt werden. Berücksichtigt werden nur die mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermins eingegangenen Nennungen in der Reihenfolge ihres Eingangs, Mitglieder haben Vorrang. Nenngeld ist Reugeld: Die Prüfungsgebühren sind nach Bestätigung der Anmeldung durch den 1. Vorsitzenden und vor Erhalt der schriftlichen Prüfungseinladung (geht etwa 10 Tage vor dem Prüfungstermin jedem Hundeführer zu) auf das Vereinskonto zu entrichten.
Datenschutzrechtliche Hinweise für personenbezogene und personenbeziehbare Daten: Mit der Anmeldung zu Prüfungen des Vereins oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Vereins in den Organen des Vereins und in anderen Medien bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden.Ferner wird darin eingewilligt, dass Mitgliederdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Mitglieder des Vereins weitergegeben werden dürfen.
Weitergabe von Daten an Dritte: Der Verein ist Mitglied der Dachverbände VDH und JGHV. Mit der Mitgliedschaft und/oder der Teilnahme an Prüfungen, deren Ergebnisse an diese Dachverbände mitzuteilen sind, ist die Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an diese Dachverbände zur Erfüllung des Verbandszwecks bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß eingesehenem Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf ausdrücklichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.Der Verein ist im Fall des Widerrufs der eigenen Mitteilung an den Verband oder das Unternehmen verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw. Drittunternehmens zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs dem Betroffenen mitzuteilen.