2025
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
Juli
August
September
November
Oktober
Dezember
Im Januar pausieren wir mit unserem Klönabend.
Klönabend am Mittwoch, 05.02.2025, 19 Uhr
Braunkohlwanderung am Sonntag, 02.02.2025
Jahreshauptversammlung am Mittwoch, 05.03.2025 um 19 Uhr
VJP und Derby am Samstag, 29.03.2025
Klönabend am Mittwoch, 02.04.2025 um 19 Uhr
Klönabend am Mittwoch, 07.05.2025 um 19 Uhr
Klönabend am Mittwoch, 04.06.2025 um 19 Uhr
Der Klönabend im Juli muss leider ausfallen, der 'Lindenhof' hat Betriebsferien.
Klönabend am Mittwoch, 06.08.2025 um 19 Uhr
Vereinsprüfung am Samstag, 16.08.2025
Klönabend am Mittwoch, 03.09.2025 um 19 Uhr
HZP und Solms am Samstag, 20.09.2025
Klönabend am Mittwoch, 05.11.2025 um 19 Uhr
Klönabend am Mittwoch, 01.10.2025 um 19 Uhr
VGP am Samstag/Sonntag 11./12.10.2025
Klönabend am Mittwoch, 03.12.2025 um 19 Uhr
Prüfungstermine 2025 im Überblick:
- 29.03.2025 VJP / Derby begrenzt auf 6 Hunde
Nennschluss ist der 07.03.2025
Nenngeld für Vereinsmitglieder € 80 / für Nicht-Vereinsmitglieder € 110
- 16.08.2025 Vereinsprüfung
Nenngeld € 50
- 20.09.2025 HZP / Solms begrenzt auf 6 Hunde
Nennschluss ist der 30.08.2025
Nenngeld für Vereinsmitglieder € 100 / für Nicht-Vereinsmitglieder € 130
(jeweils zuzüglich leb. Ente)
- 11/12.10.2025 VGP mit Übernachtfährte begrenzt auf 3 Hunde
Nennschluss ist der 20.09.2025
Nenngeld für Vereinsmitglieder € 160 / für Nicht-Vereinsmitglieder € 200
Prüfungskonto: Christian Rausch, JagdGebrauchsHundVerein zwischen Harz & Heide; Deutsch Kurzhaar Braunschweig e.V Volksbank Braunschweig Bankverbindung.: Volksbank Braunschweig, IBAN: DE26 2699 1066 6067 9050 00, BIC: GENODEF1WOB
Der Eigentümer des gemeldeten Hundes muss Mitglied in einem Jagdgebrauchshundverband Deutschland (JGHV) oder in einem angeschlossenen Zuchtvereins sein. Zu verwenden sind das Formblatt 1 für VJP/HZP/VGP und das Nennformular für Derby/Solms/AZP/IKP und Kleemann, beim Ausfüllen der Nennung zu den Verbandsprüfungen benötigen Sie die EDV-Nummer unseres Vereins, diese lautet 1013. Nennungen werden nur im PDF-Format (Druckschrift) angenommen, eine Kopie der Ahnentafel des Hundes und eine Kopie des Jagdscheins müssen uns per Post übersandt werden. Berücksichtigt werden nur die mindestens drei Wochen vor dem Prüfungstermins eingegangenen Nennungen in der Reihenfolge ihres Eingangs, Mitglieder haben Vorrang. Nenngeld ist Reugeld: Die Prüfungsgebühren sind nach Bestätigung der Anmeldung durch den 1. Vorsitzenden und vor Erhalt der schriftlichen Prüfungseinladung (geht etwa 10 Tage vor dem Prüfungstermin jedem Hundeführer zu) auf das Vereinskonto zu entrichten.
Datenschutzrechtliche Hinweise für personenbezogene und personenbeziehbare Daten: Mit der Anmeldung zu Prüfungen des Vereins oder der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen wird darin eingewilligt, dass Lichtbildaufnahmen von Vereinsveranstaltungen zum Zwecke des Vereins in den Organen des Vereins und in anderen Medien bis zum ausdrücklichen Widerruf veröffentlicht werden.Ferner wird darin eingewilligt, dass Mitgliederdaten für die Ausrichtung der Vereinsveranstaltung in dem erforderlichen Umfang bis zum Widerruf auch an andere Mitglieder des Vereins weitergegeben werden dürfen.
Weitergabe von Daten an Dritte: Der Verein ist Mitglied der Dachverbände VDH und JGHV. Mit der Mitgliedschaft und/oder der Teilnahme an Prüfungen, deren Ergebnisse an diese Dachverbände mitzuteilen sind, ist die Einwilligung verbunden, dass die notwenigen Daten an diese Dachverbände zur Erfüllung des Verbandszwecks bis auf ausdrücklichem Widerruf weitergegeben und dort verarbeitet und veröffentlicht werden dürfen.Darüber hinaus wird darin eingewilligt, dass Daten gemäß eingesehenem Datenverarbeitungsverzeichnis an die dort angegebenen Unternehmungen zu dem dort bezeichneten Zweck in dem jeweils erforderlichen Umfang zur dortigen Datenverarbeitung bis auf ausdrücklichen Widerruf weitergegeben werden dürfen.Der Verein ist im Fall des Widerrufs der eigenen Mitteilung an den Verband oder das Unternehmen verpflichtet, auf Verlangen den jeweiligen Ansprechpartner des Drittverbandes bzw. Drittunternehmens zur direkten Durchsetzung des Berichtigungs- oder Löschungsanspruchs dem Betroffenen mitzuteilen.